Seit Anfang des Jahres (2012) benötigt man
keine Tollwut-Anitikörperuntersuchung
mehr für die Einreise nach
Schweden, England und Irland.
Jetzt gilt nicht nur für Reisen nach Schweden, sondern auch für
Finnland, England, Irland und Malta, daß frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor der jeweiligen Einreise eine Behandlung gegen den Fuchbandwurm (Echinococcus multilocularis) durchgeführt werden muß und vom Tierarzt im EU Heimtierpass dokumentiert werden muß.
Bitte denken Sie bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten an den
gültigen EU-Heimtierpass für Ihr Tier! Alle EU-Länder
verlangen u.a. für die Einreise von Hunden und Katzen den
EU-Heimtierpass mit
gültiger Tollwutimpfung und
Kennzeichnung des Tieres mit einem Microchip. Viele EU-Länder haben
Sonderregeln für
die Einreise von Tieren aufgestellt. Diese betreffen zum Beispiel
die Einreise von "gefährlichen" Hunderassen, die Einreise von
Welpen, eine Leinenpflicht, Maulkorbmitnahmepflicht, Gesundheitsbescheinigungen und
Bescheinigungen über die Behandlung gegen Bandwürmer und/oder
Zecken in bestimmten Abständen vor der Einreise. In verschiedenen
Ländern existieren regional besondere Bestimmungen, über die Sie
sich unbedingt informieren sollten. Zuständig hierfür sind die
jeweiligen Botschaften/Konsulate.
Im Folgenden habe ich einmal tabellarisch für ausgewählte
Länder zusammengestellt, in welchen Bereichen hier besondere
Regelungen für die Einreise von Hunden oder Katzen bestehen. Diese
Tabelle dient nur zur allgemeinen Orientierung und erhebt weder
Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der Angaben. Die
Tabelle behandelt nur Bestimmungen für Tiere, die älter sind als 3
Monate.